ZEICHNUNGSWETTBEWERB
Kostenloser Wettbewerb ohne Kaufzwang
Vorschriften
Die Marke Lacornador® organisiert einen Zeichenwettbewerb für Kinder: „ Zeichne mir einen Stier “.
Der Wettbewerb findet vom 10.10.2020 bis einschließlich 11.08.2020 auf der Online-Verkaufsseite www.lacornador.com statt. Die beiden schönsten Designs werden ausgewählt und ab Dezember 2020 auf Textilartikel, Kleidung und Accessoires gedruckt, die auf der Website www.lacornador.com verkauft werden. Die beiden Gewinner des Wettbewerbs gewinnen jeweils ein T-Shirt und eine Wasserflasche dazu jeweilige Gewinnerzeichnung visuell gedruckt.
Der Wettbewerb „Zeichne mir einen Stier“ steht allen Kindern im Alter von 4 bis einschließlich 12 Jahren mit Wohnsitz auf dem französischen Festland und auf Korsika offen. Mit der Teilnahme am Zeichenwettbewerb „Zeichne mir einen Stier“ erkennen die gesetzlichen Vertreter der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
Fortschritt des Wettbewerbs: Die Kandidaten haben bis Sonntag, 8. November 2020, Mitternacht Zeit, ihre Zeichnung einzureichen. Nach diesem Datum eingesandte Einsendungen werden nicht berücksichtigt.
Zeichnungsauswahlbedingung
Die 2 Gewinner werden am Samstag, 14. November 2020, ausgewählt.
Die Auswahl der Designs erfolgt durch den gesetzlichen Vertreter der Firma Lacornador®.
Um gültig zu sein und in diesem Wettbewerb berücksichtigt zu werden, muss die Ziehung die folgenden Regeln einhalten:
♦ Die Zeichnung muss auf einem weißen, leeren A4-Blatt angefertigt werden
♦ Die zur Erstellung der Zeichnung verwendeten Materialien müssen Teil der folgenden Liste sein: Filzstifte, Buntstifte, keine Collage
♦ Das Kind muss die Zeichnung alleine und ohne Hilfe fertigstellen. Bei Zweifeln daran, dass das Kind die Zeichnung ohne Hilfe durchführen kann, behält sich die Firma Lacornador® das Recht vor, die Zeichnung zu disqualifizieren.
♦ Die Verlosung darf den Geist des Wettbewerbs nicht untergraben . Jede verleumderische, beleidigende, obszöne, schädliche oder gegen die guten Sitten verstoßende Darstellung wird ausgeschlossen und gemäß den geltenden Rechtsvorschriften strafrechtlich verfolgt.
♦ Die Zeichnung muss frei von allen Rechten sein, d. h. sie darf nicht die geistigen Eigentumsrechte und Bildrechte Dritter verletzen. Auf der Zeichnung dürfen keine Marken oder Unterscheidungszeichen erscheinen, die durch geistige Eigentums- und Wettbewerbsrechte Dritter geschützt sind. Zeichnungen, die diesen Regeln nicht entsprechen, werden bei diesem Wettbewerb nicht berücksichtigt.
Der/die gesetzlichen Vertreter des Kindes garantieren den ungestörten Genuss der Zeichnung und erklären, dass die Zeichnung weder ganz noch teilweise Rechte verletzt, die Dritte möglicherweise geltend machen. Im Falle einer Beschwerde Dritter bezüglich der Verlosung behält sich die Firma Lacornador® das Recht vor, die Verlosung ohne vorherige Zustimmung oder Information des Teilnehmers zu disqualifizieren. Im Falle eines Verfahrens gegen das Unternehmen und die Marke Lacornador® wegen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte, der Bildrechte Dritter oder anderer Rechte, die dieser Dritte geltend machen könnte, kann das Unternehmen Lacornador® seinerseits die Verantwortung übernehmen der oder die gesetzlichen Vertreter des Kindes.
Sobald die Zeichnung erstellt wurde, muss sie vor Sonntag, 8. November 2020, Mitternacht versandt werden. Die bloße Teilnahme an diesem Wettbewerb setzt die schlichte und vorbehaltlose Annahme dieser Bestimmungen voraus. Die Verlosung ist nur dann gültig und wird möglicherweise ausgewählt, wenn alle diese Geschäftsbedingungen eingehalten werden. Nach dem Absenden ist es nicht mehr möglich, Änderungen an der Zeichnung vorzunehmen. Auch die Originalzeichnungen werden nicht an die Teilnehmer zurückgegeben.
Das Unternehmen Lacornador® ist für die Auswahl des Gewinnerentwurfs gemäß den in Artikel 3 genannten Teilnahmebedingungen sowie objektiven Kriterien wie Kreativität, Originalität (Form, Farbe, Details), kommerziellem Potenzial und technischer Machbarkeit verantwortlich. Das Design jedes der beiden Gewinner wird auf Textilartikel, Kleidung und Accessoires gedruckt, die auf der Website www.lacornador.com und/oder in physischen Geschäften und/oder in jedem Einzelhandelsgeschäft verkauft werden.
Die beiden vom System ermittelten Gewinner erhalten jeweils ein T-Shirt und eine Wasserflasche mit visuell aufgedruckter Zeichnung.
Jeder Gewinner wird spätestens 6 Tage nach der Auswahl per E-Mail und/oder Telefon benachrichtigt. Die gesetzlichen Vertreter des Gewinners müssen sich einer Überprüfung ihrer Identität und Adresse unterziehen. Jede falsche Angabe führt automatisch zum Ausschluss der Teilnahme. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist nicht zur Vergabe des Preises verpflichtet, wenn der Gewinner diese Bestimmungen nicht eingehalten hat. Der Diebstahl der Identität oder des Status eines Dritten kann strafrechtlich verfolgt werden. Im Rahmen dieses Wettbewerbs kann das Unternehmen Lacornador® alle Verwaltungsdokumente anfordern, die das Recht auf Vertretung des Kindes begründen.
Die an den Veranstalter gesendeten Unterlagen für die Arbeiten sowie Teile der Registrierungsunterlagen werden nicht an die Kandidaten zurückgegeben und vernichtet.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, diesen Wettbewerb jederzeit zu ändern oder abzubrechen. Ihre Haftung kann hieraus nicht entstehen.
Der/die gesetzlichen Vertreter der Kandidaten akzeptieren, dass der Kandidat fotografiert und/oder gefilmt wird, und genehmigen die Verwendung ihres Bildes bei allen Werbe- und Kommunikationsveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb. Sie verpflichten sich außerdem, auf Wunsch des Veranstalters an etwaigen Werbemaßnahmen für den Wettbewerb teilzunehmen. Ein Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung besteht hieraus nicht.
Der/die gesetzlichen Vertreter der Kandidaten genehmigen die Vervielfältigung, Darstellung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe auf allen bisher und künftig bekannten Medien des Veranstalters (Zeitschriften, Websites sowie Kommunikationsmaßnahmen und -veranstaltungen usw.). Arbeiten, die im Rahmen des Wettbewerbs „Zeichne mir einen Stier“ vorgestellt wurden, sowie deren Image. Die oben beschriebene Genehmigung wird den Veranstaltern für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Einreichung des Antrags erteilt. Sie schließt jegliche kommerzielle Verwertung sowie jeglichen Anspruch auf Exklusivität aus. Die Veranstalter garantieren, dass das Bild des Kandidaten (auf Fotos, Videobändern und anderen Medien) nicht für kommerzielle Zwecke verwendet wird.
Um die Teilnahme der Kandidaten am Wettbewerb zu bestätigen, gewähren ihre gesetzlichen Vertreter den Organisatoren kostenlos die ausschließlichen Rechte zur Vervielfältigung, Darstellung, Bearbeitung, Verbreitung und sekundären oder abgeleiteten Nutzung der Zeichnung, ganz oder teilweise
- Unter dem Vertretungsrecht (Artikel L. 122-2 des Gesetzes über geistiges Eigentum) versteht man die direkte, indirekte, teilweise oder vollständige öffentliche Wiedergabe der Zeichnung auf beliebige Weise und insbesondere durch öffentliche Vorführung, durch lyrische Darbietung oder öffentliche Darbietung Aufführung, öffentliche Vorführung oder durch Rundfunk- und Fernsehausstrahlung (wobei die Rundfunk- und Fernsehausstrahlung durch Übermittlung von Tönen, Bildern, Dokumenten, Dateien und Nachrichten jeglicher Art verstanden wird) im Rahmen einer Werbekampagne oder einer anderen öffentlichen Kommunikation durch die Veranstalter.
- Unter dem Recht der teilweisen oder vollständigen Vervielfältigung (Artikel L. 122-3 des Gesetzes über geistiges Eigentum) versteht man die materielle Fixierung der Zeichnung auf jeglicher Art von Träger und mit jedem Mittel, das eine teilweise oder vollständige Wiedergabe der Zeichnung ermöglicht an die Öffentlichkeit durch Drucken (z. B., aber nicht beschränkt auf: Kataloge, Broschüren, Flyer, Pressemitteilungen, Zeitschriften, Flyer, Poster, Werbetafeln, visuelle Träger, Etiketten, Beschilderungen), Zeichnen, Gravieren, Formen und andere Verfahren grafische und plastische Kunst, mechanische, kinematografische oder magnetische Aufzeichnung.
- Unter dem Recht auf Anpassung und Änderung versteht man das Recht, die Zeichnung ganz oder teilweise oder in ihrer Gesamtheit zu ändern, und insbesondere, ohne dass diese Liste erschöpfend ist, sie zu vergrößern oder zu verkleinern, das Recht auf vollständige oder teilweise Hinzufügung oder Löschung, das Recht, Elemente zu isolieren und zu reproduzieren, das Recht, die auf der Zeichnung erscheinenden Textnachrichten und Erwähnungen in eine andere Sprache zu übersetzen, das Recht zur Transformation, Modellierung, zum Prototyp (z. B. von 2D auf 3D) und zur Industrialisierung Prototyp.
Diese Genehmigung wird für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab der ersten kommerziellen Nutzung der Zeichnung weltweit kostenlos gewährt, ohne Mengenbeschränkung für Papier- oder digitale Medien sowie alle bestehenden oder zukünftigen Medien.
Diese Rechteübertragung ist zum Zweck der Schaffung von Originalwerken, die textile Artikel, Bekleidung und/oder Accessoires darstellen, und zu deren Vermarktung, aber auch zur Bewerbung der Produkte erforderlich. Die so hergestellten Textilartikel, Bekleidung und Accessoires sind ausschließliches Eigentum der Firma Lacornador®. Dem/den gesetzlichen Vertreter(n) des Urhebers der Zeichnung kann kein Schadensersatz zugesprochen werden. Diese Genehmigung zur Übertragung geistiger Eigentumsrechte ist für die Gültigkeit der Teilnahme am Wettbewerb erforderlich.
Allein durch die Tatsache ihrer Teilnahme garantieren die Kandidaten, dass das Unternehmen Lacornador® und sein Vertreter vor etwaigen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der Originalität der präsentierten Werke geschützt sind. Tatsächlich können das Unternehmen Lacornador® und sein Vertreter nicht für Urheberrechtsverletzungen oder andere geistige Eigentumsrechte verantwortlich gemacht werden, für die der Kandidat verantwortlich ist, indem er ein Werk, eine Marke, ein Design oder etwas anderes ganz oder teilweise reproduziert im Rahmen seiner Teilnahme am Wettbewerb bereits bestehendes, durch geistiges Eigentum geschütztes Unterscheidungszeichen.
Alle Streitigkeiten oder Beschwerden im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb müssen schriftlich erfolgen und können nicht länger als einen Monat nach dem Schlussdatum des Wettbewerbs berücksichtigt werden. Es werden keine mündlichen oder telefonischen Anfragen bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieser Vorschriften beantwortet. Über jede strittige Auslegung dieser Vorschriften sowie über alle unvorhergesehenen Fälle entscheidet allein der Vertreter der Firma Lacornador®. Es wird keine Berufung zugelassen. Die bloße Tatsache der Anwendung impliziert die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Vorschriften. Die gesamte Zahlung ist auf der Online-Verkaufsseite www.lacornador.com verfügbar und wird für die Dauer des Vorgangs kostenlos an jede Person gesendet, die eine schriftliche Anfrage an die Lacornador®-Zentrale stellt. Das Unternehmen Lacornador® wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um diese Vorschriften einzuhalten.
Diese Regelungen unterliegen französischem Recht. Um berücksichtigt zu werden, müssen etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb auf schriftliche Anfrage an die folgende Adresse gerichtet werden: Lacornador 220 Avenue Château Gaillard 13150 Tarascon-en-Provence und spätestens neunzig (90) Tage nach Ablauf der Teilnahmefrist Wettbewerb wie in diesem Reglement angegeben. Im Falle anhaltender Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung oder Auslegung dieser Vorschriften und in Ermangelung einer gütlichen Einigung wird jede Streitigkeit dem zuständigen Gericht vorgelegt, dem die ausschließliche Zuständigkeit zukommt.
Gemäß dem Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 und den Allgemeinen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten vom 27. April 2016, die in Frankreich am 25. Mai 2018 in Kraft getreten sind, ist Lacornador® für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich der Wettbewerbsteilnehmer. Die Erhebung dieser Daten dient der Durchführung des Gewinnspiels, aber auch der Ermittlung des Gewinners. Die so erhobenen Daten werden an die zuständigen Abteilungen des Unternehmens Lacornador® übermittelt. Den Gewinnspielteilnehmern steht das Recht zu, der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen und ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Sie haben außerdem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Übertragbarkeit, Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der sie betreffenden Verarbeitung. Diese Rechte können unter contact@lacornador.com ausgeübt werden. Zu Informationszwecken können sie außerdem Richtlinien zum Verbleib ihrer personenbezogenen Daten nach ihrem Tod festlegen und haben das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.
Das veranstaltende Unternehmen kann den Wettbewerb „Draw me a bull“ ganz oder teilweise absagen, wenn sich herausstellt, dass in irgendeiner Form, insbesondere elektronisch oder bei der Ermittlung der ausgewählten Kandidaten und des Gewinners, Betrug stattgefunden hat.
In diesem Fall behält sie sich das Recht vor, dem Betrüger keine Gelder zuzusprechen und/oder die Betrüger vor den zuständigen Gerichten zu belangen. Es kann jedoch gegenüber den Teilnehmern keinerlei Haftung für etwaige begangene Betrügereien übernommen werden. Alle eingereichten Inhalte unterliegen der Moderation. Das veranstaltende Unternehmen ermächtigt sich, nach eigenem Ermessen jegliche Inhalte, auch die bereits aufgezeichneten, ohne Angabe von Gründen anzunehmen, abzulehnen oder zu löschen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus welchem Grund auch immer, das Spiel abzusagen, zu verschieben, zu unterbrechen oder zu verlängern oder alle oder einen Teil der Bestimmungen dieses Reglements unter Einhaltung dieser Bestimmungen zu ändern. Wenn es infolge eines Ereignisses, das außerhalb seiner Kontrolle liegt, gezwungen ist, dieses Recht in Anspruch zu nehmen, kann es nicht haftbar gemacht werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen dauerhaft vom Gewinnspiel auszuschließen, die durch ihr betrügerisches Verhalten den reibungslosen Ablauf des Gewinnspiels beeinträchtigen würden. Darüber hinaus führt das Sponsoring fiktiver Personen zur sofortigen Eliminierung des Kandidaten. Darüber hinaus wird auch die Dekompilierung des Gewinnspiels, die Verwendung eines persönlichen Skripts oder jede andere Methode, die darauf abzielt, den in diesen Bestimmungen vorgesehenen Zweck des Gewinnspiels zu umgehen, als Betrugsversuch gewertet und führt zur sofortigen und regresslosen Entfernung der Kandidat.
Unter keinen Umständen können die Veranstalter für den Verlust oder die zufällige Beschädigung der eingereichten Produktionen haftbar gemacht werden. Aus diesen Gründen kann den Kandidaten keine Entschädigung gezahlt werden.